{"id":3189,"date":"2026-01-02T00:00:00","date_gmt":"2026-01-01T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hispasolrenovables.com\/?p=3189"},"modified":"2026-08-05T09:07:12","modified_gmt":"2026-08-05T07:07:12","slug":"lange-krankheit-im-landesdienst-wann-die-stufenlaufzeit-tatsachlich-betroffen-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hispasolrenovables.com\/en\/lange-krankheit-im-landesdienst-wann-die-stufenlaufzeit-tatsachlich-betroffen-ist\/","title":{"rendered":"Lange Krankheit im Landesdienst: Wann die Stufenlaufzeit tats\u00e4chlich betroffen ist"},"content":{"rendered":"<h2>Die Krankheit stoppt die Stufenuhr nicht sofort<\/h2>\n<p>F\u00fcr Tarifbesch\u00e4ftigte der L\u00e4nder wirkt eine l\u00e4ngere Erkrankung zun\u00e4chst dramatischer, als sie f\u00fcr die Stufenlaufzeit meistens ist. Wer an einer Hochschule, einem Universit\u00e4tsklinikum, einer Schule, in der Landesverwaltung oder in einem Landesbetrieb besch\u00e4ftigt ist, bleibt w\u00e4hrend einer \u00fcblichen Krankheitsphase grunds\u00e4tzlich im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die Zeit wird f\u00fcr den Aufstieg in der Stufe normalerweise weiter ber\u00fccksichtigt. Das gilt auch dann, wenn vor\u00fcbergehend keine Arbeitsleistung erbracht wird oder nach der Entgeltfortzahlung andere Leistungen an die Stelle des Arbeitsentgelts treten.<\/p>\n<h2>Die tarifliche Grenze entscheidet<\/h2>\n<p>Viele rechnen gar nicht erst nach, weil eine Krankheitsphase auf der Abrechnung meist keinen sichtbaren Einschnitt bildet; <a href=\"https:\/\/tv-l-rechner.de\/\">https:\/\/tv-l-rechner.de\/<\/a> liefert daf\u00fcr eine unverbindliche Orientierung am Tabellenentgelt. F\u00fcr die Stufenlaufzeit ist aber nicht jede einzelne Krankmeldung entscheidend, sondern die Dauer der tariflich als unsch\u00e4dlich behandelten Unterbrechung. Solange die krankheitsbedingte Abwesenheit innerhalb dieser Grenze bleibt, l\u00e4uft die bereits begonnene Zeit in der Stufe grunds\u00e4tzlich weiter. Erst wenn die Unterbrechung dar\u00fcber hinausgeht, schl\u00e4gt sie auf die Anrechnung durch.<\/p>\n<h2>Was sich bei einer sehr langen Unterbrechung \u00e4ndert<\/h2>\n<p>\u00dcberschreitet die Krankheit die tarifliche H\u00f6chstdauer, wird die Unterbrechung nicht mehr vollst\u00e4ndig auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Die bisher erreichte Stufe verschwindet dadurch nicht zwingend. Problematisch ist vielmehr die Zeitrechnung: Die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit kann ihre Wirkung verlieren, und die Laufzeit beginnt nach der R\u00fcckkehr f\u00fcr diese Stufe grunds\u00e4tzlich neu. Ob die Personalstelle die R\u00fcckkehr, eine zwischenzeitliche Vertrags\u00e4nderung oder weitere Besonderheiten richtig zugeordnet hat, ergibt sich nicht aus der Krankenkassenabrechnung, sondern aus den tariflichen und personellen Daten.<\/p>\n<h2>Warum die meisten Krankheitszeiten folgenlos bleiben<\/h2>\n<p>Der h\u00e4ufigste Fall ist eine Erkrankung, die endet, bevor die tarifliche Grenze \u00fcberschritten wird. Dann wird die Zeit nicht wie eine unbezahlte Auszeit aus der Stufenlaufzeit herausgeschnitten. Auch mehrere voneinander getrennte Krankheitsphasen sollten nicht vorschnell zusammengerechnet werden: Ma\u00dfgeblich kann sein, ob es sich um eine fortdauernde Unterbrechung oder um einzelne, beendete Fehlzeiten handelt. Genau an diesem Punkt entstehen Fehler, wenn eine lange Arbeitsunf\u00e4higkeit pauschal mit einem Ruhen der Stufe gleichgesetzt wird.<\/p>\n<h2>Diese Angaben m\u00fcssen zusammenpassen<\/h2>\n<p>Ob eine Unterbrechung auf den n\u00e4chsten Stufenaufstieg durchschl\u00e4gt, l\u00e4sst sich nur mit den Daten des konkreten Arbeitsverh\u00e4ltnisses beurteilen. Besonders wichtig sind dabei:<\/p>\n<ul>\n<li>der Beginn und das Ende der durchgehenden Arbeitsunf\u00e4higkeit,<\/li>\n<li>die bisherige Stufe und der Beginn ihrer Laufzeit,<\/li>\n<li>eine m\u00f6gliche Beendigung und sp\u00e4tere Wiederaufnahme des Arbeitsverh\u00e4ltnisses,<\/li>\n<li>\u00c4nderungen des Vertrags w\u00e4hrend der Erkrankung,<\/li>\n<li>die tarifliche Regelung, die zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt gilt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wann die Personalstelle gefragt werden sollte<\/h2>\n<p>Ein Warnsignal ist eine Bezuegemitteilung, auf der der erwartete Stufenaufstieg nach einer langen Krankheit pl\u00f6tzlich sp\u00e4ter erscheint, ohne dass der Grund erkennbar ist. Umgekehrt darf eine automatisch weitergerechnete Stufe nicht ungepr\u00fcft als verbindlich gelten. Die aktuelle Entgelttabelle und die eigene Bezuegemitteilung sind f\u00fcr die H\u00f6he des Entgelts ma\u00dfgeblich; ein Rechner arbeitet nur mit den eingegebenen Annahmen und kennt weder jede Unterbrechung noch jede interne Vertrags\u00e4nderung. Bei einer Grenzfrage sollten Besch\u00e4ftigte die Personalstelle, den Personalrat, die Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung einbeziehen, bevor sie finanzielle Verpflichtungen auf eine errechnete k\u00fcnftige Zahlung st\u00fctzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Krankheit stoppt die Stufenuhr nicht sofort F\u00fcr Tarifbesch\u00e4ftigte der L\u00e4nder wirkt eine l\u00e4ngere Erkrankung zun\u00e4chst dramatischer, als sie f\u00fcr die Stufenlaufzeit meistens ist. 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